Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Dolmetscher und Übersetzer bei Behörden und Gerichten, Beantragung einer vorübergehenden Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank durch EU-Bürger

In Deutschland nur vorübergehend tätige Dolmetscher und Übersetzer können die Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank beantragen.

Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank bildet die Grundlage für Gerichte, Behörden und Privatpersonen bei der Suche nach Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten.

Dolmetscher und Übersetzer, die Bürger eines Staates der Europäischen Union oder des EWR sind, können unter denselben Voraussetzungen wie deutsche Staatsbürger öffentlich bestellt und beeidigt werden. Das setzt insbesondere das Bestehen der jeweils einschlägigen staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung in Deutschland oder die Anerkennung der jeweiligen ausländischen Qualifikation als gleichwertig voraus.

Dolmetscher und Übersetzer, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR niedergelassen sind und in Deutschland nur vorübergehend und gelegentlich tätig werden wollen, können außerdem unter untenstehenden Voraussetzungen in die Datenbank eingetragen werden.

In Deutschland nur vorübergehend und gelegentlich tätige Dolmetscher und Übersetzer werden nach Art. 63 AGGVG auf Antrag in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank eingetragen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR zur Ausübung einer solchen Tätigkeit rechtmäßig niedergelassen sind.

Sie werden auf Antrag auch dann eingetragen, wenn sie nachweisen, dass sie in ihrem Niederlassungsstaat eine Tätigkeit als Gerichts- oder Behördendolmetscher während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr ausgeübt haben.

In beiden Fällen ist für die Eintragung die Präsidentin des Landgerichts München I zuständig.

Die Eintragung muss beim Landgericht München I zusammen mit der Bescheinigung der Tätigkeit als Gerichts- und Behördendolmetscher im Niederlassungsstaat beantragt werden.

Es müssen folgende Informationen übermittelt werden: Vor- und Zuname, Staatsangehörigkeit, Beruf, Anschrift der Wohnung und der beruflichen Niederlassung und, wenn gewünscht, Telefonnummer und Internetadresse.

Die Eintragung in die Datenbank erlischt nach zwölf Monaten, wenn sie nicht erneut beantragt wird.

keine

  • Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz – GDolmG)
  • Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (Gerichtsverfassungsausführungsgesetz – AGGVG)
  • Bürgerservice - DolmÜABek: Ausführung von Vorschriften zum Dolmetscher- und Übersetzerwesen (gesetze-bayern.de)

Landgericht München I

AdresseLandgericht München I
Prielmayerstr. 7
80335 München
+49 89 5597-03+49 89 5597-03
+49 89 5597-2991+49 89 5597-2991

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)