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  • Google Ireland Limited
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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Digitalfunk BOS, Beantragung einer Änderungszertifizierung für Endgeräte

Wenn Sie als Hersteller technische Änderungen an einem Endgerät vorgenommen haben, das bereits für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zertifiziert ist, muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erneut geprüft werden.

Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellerinnen und Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwendet werden. Die BDBOS hat hierzu in den sogenannten Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.

Wenn Sie die Hard- oder Software Ihres bereits für den BOS zertifizierten Endgeräts wesentlich verändert haben, müssen Sie eine Änderungszertifizierung bei der BDBOS beantragen, wenn Sie die Geräte produzieren oder vertreiben.

Eine Änderungszertifizierung kann erfolgen bei:

  • Deaktivieren von Schnittstellen oder optionalen Leistungsmerkmalen
  • Aktivieren oder Umsetzen von optionalen Leistungsmerkmalen
  • einer von der BDBOS geforderten Anpassung, insbesondere zur Behebung von Sicherheitsmängeln
  • einer Fehlerkorrektur

Für die Änderungszertifizierung beschreiben Sie die Änderung möglichst umfassend und erläutern, welche technischen Auswirkungen damit verbunden sind. Die BDBOS wertet Ihre Angaben aus und teilt Ihnen mit,

  • ob die Voraussetzungen für eine Änderungszertifizierung vorliegen und
  • welcher Prüfungsumfang notwendig ist.

Im nächsten Schritt beauftragen Sie eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung nach den von der BDBOS festgelegten Prüfkriterien. Den BOS-Prüfbericht senden Sie anschließend als Nachweis an die BDBOS.

Sie können eine Änderungszertifizierung für mehrere Endgeräte beantragen. Für jedes einzelne Endgerät können Sie höchstens 4 Änderungszertifizierungen beantragen. Ansonsten ist eine erneute Zertifizierung notwendig.

  • Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.

Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegt:

  • empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums

Sie können die Änderungszertifizierung von Endgeräten online oder per Post beantragen.

  • Sie übergeben der BDBOS zwei Einzelstücke des zu zertifizierenden Endgeräts.
  • Dieser Schritt entfällt, wenn Ihr Endgerät Bestandteil einer Funkleitstelle ist.

Änderungszertifizierung von Endgeräten online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto.
  • Die BDBOS begutachtet Ihre Änderungen und nennt Ihnen den Prüfungsumfang.
  • Sie beauftragen eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung des Endgeräts nach den von der BDBOS festgelegten Kriterien.
  • Sie senden den BOS-Prüfbericht
    • über die Upload-Funktion des Online-Antrags oder
    •  per Post

an die BDBOS.

  • Die BDBOS sendet Ihnen
    • das Zertifikat oder
    •  einen Ablehnungsbescheid.
  • Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Änderungszertifizierung von Endgeräten auf dem Postweg beantragen:

  • Laden Sie das Formular "Änderungszertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie an die Zertifizierungsstelle der BDBOS.
  • Die BDBOS begutachtet Ihre Änderungen und nennt Ihnen den Prüfungsumfang.
  • Sie beauftragen eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung des Endgeräts nach den von der BDBOS festgelegten Kriterien.
  • Sie senden den BOS-Prüfbericht an die BDBOS.
  • Die BDBOS sendet Ihnen
    • das Zertifikat oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Für die Prüfung ist ein Termin auf der Testplattform der BDBOS mit der Prüfstelle notwendig, für den gesonderte Fristen gelten.

Überweisung/Zahlschein SEPA-Überweisung
Gebühr: 548 EUR - 4.038,76 EUR

Die Dauer wird vom Prüfungszyklus beeinflusst. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. (3 bis 12 Wochen)

Für die Überprüfung der Endgeräte muss eine sachverständige Prüfstelle beauftragt werden. Die Sachkunde der Prüfstelle muss nachgewiesen sein.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Mit Ihrem Antrag müssen Sie die Anlage Beantragte LM-END einreichen.
    • Den BOS-Prüfbericht einer sachkundigen Prüfstelle reichen Sie nach.

  • § 15a Absatz 3 Satz 1 Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOSG)
  • § 3 Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOSZertV)

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

AdresseBundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
+49 3018 681-45771+49 3018 681-45771
+49 3018 681-45880+49 3018 681-45880

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)