Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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  • Google Ireland Limited
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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Digitalfunk BOS, Meldung einer unwesentlichen Änderung von Endgeräten

Sie müssen Änderungen an einem bereits für den Digitalfunk BOS zertifizierten Endgerät unverzüglich an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) melden.

Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen Sie nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwenden.

Die BDBOS hat in den Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.

Wenn Sie als Herstellerin oder Hersteller an einem bereits zertifizierten Endgerät Änderungen vornehmen oder diese Geräte vertreiben, müssen Sie dies unverzüglich an die BDBOS melden. Das gilt auch, wenn die Änderungen die gesetzlichen Anforderungen nicht beeinflussen.

Zu den sogenannten unwesentlichen Änderungen zählen unter anderen Veränderungen, die Sie ausschließlich am Gehäuse des Endgeräts vornehmen, nicht aber an der Software oder Hardware. Bei Leitstellenbestandteilen kann auch ein Austausch von Hardwarekomponenten eine unwesentliche Änderung sein.

Die BDBOS prüft auf Basis Ihrer Meldung, ob tatsächlich eine unwesentliche Änderung vorliegt.

  • Dies gilt als der Fall, wenn die BDBOS Ihnen nicht innerhalb von 3 Monaten eine abweichende Entscheidung mitteilt.

Handelt es sich nach Beurteilung der BDBOS hingegen um eine wesentliche Änderung, erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine schriftliche Mitteilung. Dann müssen Sie in der Regel eine Änderungszertifizierung beantragen.

  • Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.
  • Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt:
  • Sie müssen eine empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der EU oder des EWR benennen.

Sie können unwesentliche Änderungen von Endgeräten online oder per Post mitteilen.

Unwesentliche Änderungen von Endgeräten online melden:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto. 
  • Die BDBOS prüft Ihre Angaben.
  • Wenn Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten keine Mitteilung der BDBOS erhalten, gilt die Änderung als unwesentlich.
    • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der BDBOS, wenn von Ihrer Seite Handlungsbedarf besteht und Sie zum Beispiel einen Antrag auf Änderungszertifizierung stellen müssten.
  •  Sie bezahlen die Gebühren.

Unwesentliche Änderungen von Endgeräten postalisch oder per E-Mail melden:

  • Laden Sie das Formular "Änderungszertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie an die Zertifizierungsstelle der BDBOS.
  • Die BDBOS prüft Ihre Angaben.
  • Wenn Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten keine Nachricht von der BDBOS erhalten, gilt die Änderung als unwesentlich.
    • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der BDBOS, wenn von Ihrer Seite Handlungsbedarf besteht und Sie zum Beispiel einen Antrag auf Änderungszertifizierung stellen müssten.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Fristtyp: Anzeigefrist

Unwesentliche Änderungen an einem für den Digitalfunk BOS zertifizierten Endgerät müssen Sie unverzüglich der BDBOS melden.

Fristtyp:

Dauer: 4

Überweisung/Zahlschein SEPA-Überweisung
Gebühr: 180 EUR

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. (3 bis 12 Wochen)

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Anzeigeformular für unwesentliche Änderungen

  • § 15a Absatz 3 Satz 4 Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOSG)
  • § 4 Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-ZertV)

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

AdresseBundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
+49 3018 681-45771+49 3018 681-45771
+49 3018 681-45880+49 3018 681-45880

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)