Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Weltweit

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Sichere Lieferkette, Beantragung einer Änderung, Verlängerung oder Rückgabe des Status

Sie als Unternehmen, das über einen entsprechenden Status in der sicheren Lieferkette verfügt, können eine Änderung oder Verlängerung dieses Status beantragen oder diesen zurückgeben.

Unternehmen, die über einen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Status der sicheren Lieferkette verfügen, müssen sicherstellen, dass das Sicherheitsprogramm für die Betriebsstandorte während des jeweiligen Zulassungszeitraumes immer aktuell ist.

Das Sicherheitsprogramm muss daher fortlaufend aktualisiert und dem Luftfahrt-Bundesamt zur Zulassung der Änderung vorgelegt werden.

Änderungen am Sicherheitsprogramm betreffen beispielsweise:

  • neue rechtliche Rahmenbedingungen
  • Namensänderung des Unternehmens
  • Änderungen betreffend Sicherheitsmaßnahmen
  • Änderungen betreffend die Sicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Sicherheitsbeauftragten
  • wiederholende Zulassung (Verlängerung) eines vorhandenen Status

Hinweis: Sie müssen Ihrem Antrag auf wiederholende Zulassung ebenfalls ein aktuelles Sicherheitsprogramm beifügen. Rückgabe eines vorhandenen Status:

  • sonstige Änderungen

Wenn Sie den Status für einen Betriebsstandort nicht mehr benötigen, weil beispielsweise die Tätigkeit dort eingestellt wurde oder die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr eingehalten werden können, müssen Sie den Status zurückgeben.

Unter Umständen werden Ihre Änderungen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle überprüft. Grundlage für eine Genehmigung der Änderung oder wiederholten Zulassung (Verlängerung) ist ein, den aktuellen Gegebenheiten entsprechendes, Sicherheitsprogramm. Abhängig von der Art der mitgeteilten Änderung erhalten Sie einen Bescheid.

  • Zulassung für die sichere Lieferkette

Sie können die Änderung der Zulassung eines Status für die sichere Lieferkette online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag auf.  
  • Sie sollten im Idealfall bereits ein Nutzerkonto Bund erstellt haben, um den Antrag auch später darüber verwalten zu können.
  • Zuerst geben Sie die Daten zur antragstellenden Person an. Diese enthalten persönliche Daten und Kontaktdaten.
  • Im nächsten Schritt machen Sie Angaben zum Betriebsstandort des Unternehmens, für den die Änderung beantragt werden soll.
  • Weiter haben Sie die Auswahlmöglichkeit, ob Sie eine Änderung, die wiederholende Zulassung (Verlängerung) oder die Rückgabe für einen zugelassenen Betriebsstandort beantragen. Wenn Sie eine wiederholende Zulassung beantragen möchten, können Sie gleichzeitig eine Änderung beantragen.
  • Im nächsten Schritt machen Sie Angaben zur Änderung, wiederholenden Zulassung oder Rückgabe und laden die jeweils erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Bei Änderungen, die die Sicherheitsbeauftragten oder die Stellvertretenden betreffen, geben Sie alle relevanten dienstlichen Daten zu den Personen an und geben eine entsprechende Erklärung ab. Anschließend laden Sie die Unterlagen für die neuen Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen hoch.
  • Bei bekannten Versendern, reglementierten Beauftragten und Transporteuren laden Sie anschließend zusätzlich das Benennungsschreiben hoch.
  • Bei sonstigen Änderungen beschreiben Sie detailliert die Änderungen und laden entsprechende Anlagen und Nachweise hoch.
  • Wenn die Angaben vollständig sind, nimmt das Luftfahrt-Bundesamt eine Prüfung des Antrags vor und stimmt eventuell offene Fragen mit Ihnen ab.
  • Wenn dem Luftfahrt-Bundesamt alle notwendigen Informationen zum Antrag vorliegen, wird wenn notwendig mit der oder dem Sicherheitsbeauftragten ein Termin für eine Vor-Ort-Kontrolle vereinbart.
  • Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle wird die Umsetzung der im Sicherheitsprogramm beschriebenen Maßnahmen durch das Luftfahrt-Bundesamt überprüft.
  • Stellt das Luftfahrt-Bundesamt fest, dass es Abweichungen zwischen dem eingereichten Sicherheitsprogramm und den tatsächlichen Prozessen gibt, besteht die Möglichkeit, das eingereichte Sicherheitsprogramm oder die tatsächlichen Prozesse zu korrigieren.
  • Abhängig von der Art der mitgeteilten Änderung erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens durch die Behörde einen Bescheid. Falls erforderlich, werden auch die zu veröffentlichen Daten (zum Beispiel in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette) des Betriebsstandortes angepasst.

Per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare für den entsprechenden Status auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das Luftfahrt-Bundesamt.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrages.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
  • Der Antrag kann auch zunächst formlos gestellt werden. Sie werden folgend vom Luftfahrt-Bundesamt aufgefordert, die erforderlichen Nachweise oder Formulare, die für die Bearbeitung des Antrages erforderlich sind, nachzureichen.
  • Wenn notwendig wird mit der oder dem Sicherheitsbeauftragten ein Termin für eine Vor-Ort-Kontrolle vereinbart.
  • Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle wird die Umsetzung der im Sicherheitsprogramm beschriebenen Maßnahmen durch das Luftfahrt-Bundesamt überprüft.
  • Stellt das Luftfahrt-Bundesamt fest, dass es Abweichungen zwischen dem eingereichten Sicherheitsprogramm und den tatsächlichen Prozessen gibt, besteht die Möglichkeit, das eingereichte Sicherheitsprogramm oder die tatsächlichen Prozesse zu korrigieren.

Abhängig von der Art der mitgeteilten Änderung erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens durch die Behörde einen Bescheid. Falls erforderlich werden auch die zu veröffentlichen Daten (zum Beispiel in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette) des Betriebsstandortes angepasst.

Bei der wiederholenden Zulassung wird die Zulassung erneut auf höchstens 5 Jahre befristet. Bei einer Änderung der Zulassung verändert sich der Zulassungszeitraum nicht.

Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 für die Änderung und Verlängerung Ihres Status als Stelle der sicheren Lieferkette neue Gebührenpflichten.

Die Gebühren richten sich nach Luftsicherheitsgebührenverordnung.

Mögliche Zahlungsweisen per giropay oder per Überweisung.

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (2 bis 16 Wochen)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Erforderliche Unterlage/n

    bei Änderungen oder Verlängerung der Zulassung Ihres Status:

    • aktuelles Sicherheitsprogramm

    bei Änderungen, die die Sicherheitsbeauftragte oder den Sicherheitsbeauftragten oder die Vertretenden betreffen, zusätzlich:

    • Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Verschlusssachen bei reglementierten Lieferanten
    • Zuverlässigkeitsüberprüfung der oder des Sicherheitsbeauftragten
    • Schulungsnachweis beziehungsweise den Nachweis einer Auffrischungsschulung (falls bereits vorhanden)
    • Benennungsschreiben bei reglementierten Beauftragten, Transporteuren und bekannten Versendern

    bei Änderungen betreffend Ihrer Unternehmensdaten (wahlweise):

    • Handelsregisterauszug
    • Gewerbeschein
    • Auszug aus einem anderen öffentlichen Register

    bei Beantragung in Vertretung:

    • Vertretungsvollmacht

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

  • §9a Absatz 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
  • in Durchführungsverordnung in Verbindung mit Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
  • Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)

Luftfahrt-Bundesamt

AdresseLuftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099+49 531 2355-9099

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)