Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Weitere Steuerberatungsstelle, Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis

Steuerberater/Steuerberaterinnen und Berufsausübungsgesellschaften können für eine weitere Beratungsstelle bzw. Zweigniederlassung eine Ausnahme vom Leitererfordernis beantragen.

Steuerberater/Steuerberaterinnen und Berufsausübungsgesellschaften können weitere Beratungsstellen unterhalten, soweit dadurch die Erfüllung der Berufspflichten nicht beeinträchtigt wird.

Weitere Beratungsstelle ist jede organisatorische selbstständige Einheit, die keine berufliche Niederlassung ist. Zweigniederlassungen von Berufsausübungsgesellschaften sind weitere Beratungsstellen.

Leiter der weiteren Beratungsstelle muss jeweils ein anderer Steuerberater/eine andere Steuerberaterin oder ein anderer Steuerbevollmächtigter/eine andere Steuerbevollmächtigte sein, mit beruflicher Niederlassung am Ort der Beratungsstelle oder in deren Nahbereich. Das gilt nicht, wenn die weitere Beratungsstelle in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz liegt.

Die für die berufliche Niederlassung zuständige Steuerberaterkammer kann auf Antrag eine Ausnahme vom Leitererfordernis zulassen.

Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer von längstens zwei Jahren erteilt und kann mit Auflagen verbunden werden. Die Ausnahmegenehmigung kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen vor Ablauf der Befristung durch den Antragsteller erneut nachgewiesen werden.

Eine Ausnahme vom Leitererfordernis kann erteilt werden, insbesondere wenn aufgrund

  • der persönlichen Anwesenheit des Praxisinhabers sowohl in seiner beruflichen Niederlassung als auch in der weiteren Beratungsstelle,
  • des tatsächlichen Geschäftsumfangs,
  • der Art und des Umfangs des Mandantenstammes,
  • der Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter,
  • der räumlichen Entfernung und Verkehrsanbindung,
  • der technischen Verknüpfung zwischen beruflicher Niederlassung und weiterer Beratungsstelle

die Einsetzung eines anderen Steuerberaters als Leiter der weiteren Beratungsstelle zur Sicherstellung der Erfüllung der Berufspflichten nicht erforderlich ist.

Sie können die Erteilung einer Ausnahme vom Leitererfordernis bei der zuständigen Steuerberaterkammer schriftlich oder online beantragen.

keine

Für die Bearbeitung des Antrags werden Gebühren fällig, deren Höhe je nach zuständiger Steuerberaterkammer unterschiedlich ist.

  • § 34 Absatz 2 Satz 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • § 11 Abs. 3 Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB )

Steuerberaterkammer München

AdresseSteuerberaterkammer München
Nederlinger Straße 9
80638 München
+49 89 157902-0+49 89 157902-0
+49 89 157902-19+49 89 157902-19

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)