Dienstleistungen: Gemeinde Baar

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  • Google Ireland Limited
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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Kirchensteuerabzugsmerkmal, Beantragung einer Auskunft durch Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen zum Abzug der Kirchensteuer verpflichtet ist, können Sie für Ihr Unternehmen eine Anfrage zum Kirchensteuerabzugsmerkmal stellen.

Für die Einbehaltung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer müssen die Kirchensteuerabzugsverpflichteten, zum Beispiel Banken, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfragen, ob ihre Kundinnen und Kunden kirchensteuerpflichtig sind.

Für die Anfrage brauchen Sie die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) der oder des Steuerpflichtigen. Wenn Sie die steuerliche Identifikationsnummer nicht haben, können Sie diese gleichzeitig anfragen.
Ihre Anfrage stellen Sie über das BZStOnline-Portal (BOP).

Um die Anfrage über das BOP stellen zu können, müssen Sie Ihr Unternehmen vorher dort registrieren. Der Registrierungsprozess kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen.

Anfragen können stellen:

  • Kirchensteuerabzugsverpflichtete

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihr Unternehmen auf dem BZStOnline-Portal (BOP) registrieren.
  • Sie müssen für Ihr Unternehmen einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz (EStG) (Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer) stellen.
  • Sie können eine Anfrage nach der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) einer natürlichen Person nur stellen, wenn
    • deren IdNr unbekannt ist und
    • Ihr Unternehmen potenziell Kapitalertragsteuer für diese Person einzubehalten hat.

Sie müssen die Anfrage zur Ermittlung des Kirchensteuerabzugsmerkmals (KiStAM) über das BZStOnline-Portal (BOP) stellen.

  • Sie brauchen zuerst ein Zertifikat für das BOP.
    • Rufen Sie dazu über die die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) den Antrag auf Registrierung online auf.
    • Füllen Sie den Antrag online aus und drucken Sie ihn aus.
    • Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn per Post an das BZSt.
  • Das BZSt übermittelt Ihnen dann per Post eine Anleitung zur Aktivierung Ihres BOP-Kontos.
  • Folgen Sie den Anweisungen und aktivieren Sie Ihr BOP-Konto auf dem BOP.
    • Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
  • Danach müssen Sie über das BOP einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz (EStG) (Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer) stellen. Füllen Sie den Antrag online aus.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie per Post vom BZSt Ihre Zulassungsnummer. Diese brauchen Sie für die KiStAM-Anfrage.
  • Sie können jetzt über das BOP KiStAM-Anfragen stellen. Wenn Ihnen die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) der abzufragenden Person unbekannt ist, wählen Sie die kombinierte Anfrage „IdNr.-Recherche und KiStAM-Anfrage“ aus.
  • Füllen Sie den Antrag online im BOP aus und versenden Sie ihn elektronisch über das BOP.
  • Sie erhalten dann eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage über Ihr Postfach in Ihrem BOP-Konto.

Für das Folgejahr maßgebliche Regelabfragen (§ 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 sowie Satz 1 EstG) sind im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober zu stellen. Andere Abfragen, wie Anlassabfragen, zum Beispiel bei Begründung der Geschäftsbeziehung, können jederzeit gestellt werden.

Es fallen keine Kosten an.

  • für die Aktivierung des BOP-Kontos:  1 bis 3 Wochen
  • für die Zulassung zum Verfahren Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: 1 bis 2 Wochen
  • für die Rückmeldung zur KiStAM-Anfrage: 1 bis max. 3 Tage

  • § 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 2 und 3 in Verbindung mit Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG)

Bundeszentralamt für Steuern

AdresseBundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
+49 228 406-0+49 228 406-0
+49 228 406-2661+49 228 406-2661

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)