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  • Google Ireland Limited
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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Künstlersozialkasse, Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Betriebsprüfungsbescheid

Sie sind mit den Ergebnissen einer Betriebsprüfung nicht einverstanden? Dann können Sie die Richtigkeit des Bescheides durch einen Widerspruch überprüfen lassen.

Nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse (KSK) erhalten Sie einen Bescheid. Darin hält die KSK die Ergebnisse der Prüfung fest. Gegebenenfalls kann die KSK Nachforderungen von Ihrem Betrieb verlangen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.

Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen. Die KSK prüft dann, ob der Bescheid aufgrund Ihrer Widerspruchsbegründung geändert werden kann oder muss.

Wenn die KSK den Bescheid ändert, erhalten sie einen Widerspruchsbescheid.

Wenn die KSK Ihrem Widerspruch nicht folgt, weist sie ihn zurück. Auch in diesem Fall erhalten Sie einen neuen Bescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie beim Sozialgericht klagen.

Sie können Widerspruch einlegen, wenn

  • die KSK Ihren Betrieb geprüft hat und
  • der an Sie gerichtete Bescheid einen Widerspruch vorsieht.
    • Gegen einen Bescheid, der auf einen Widerspruch folgt, können Sie nur Klage einlegen.

Einen Widerspruch gegen einen Bescheid der KSK können Sie schriftlich einlegen:

  • Verfassen Sie Ihren Widerspruch einschließlich Widerspruchsbegründung.
  • Unterschreiben Sie den Widerspruch und schicken Sie ihn per Post, per Fax oder elektronisch als PDF-Datei mit Unterschrift an die KSK.
  • Als weitere Möglichkeit kann der Widerspruch auch zur Niederschrift bei der KSK eingelegt werden.
  • Die KSK prüft Ihren Widerspruch, sobald er eingeht.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Wenn der Widerspruch nicht ausreichend begründet ist, fordert die KSK weitere Unterlagen bei Ihnen an.
  • Wenn Ihrem Widerspruch abgeholfen werden kann, erhalten Sie einen so genannten Abhilfebescheid. Das heißt, die KSK hält Ihren Widerspruch für begründet.
  • Kann Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen werden, weist ihn die KSK mit einem Bescheid zurück.

1 Monat nach Erhalt des Bescheides 

Für Sie fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitung eines Widerspruchs dauert längstens 6 Monate.

  • § 39 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
  • §§ 84 ff Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. den jeweiligen Rechtsgrundlagen des Ausgangsbescheides

Künstlersozialkasse

AdresseKünstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080+49 4421 7543-5080

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)